Teilnahme am Gewinnspiel ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden. Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Veranstalter: Lukas Beckmann, Martinistraße 20, 20251 Hamburg
Teilnahmeberechtigung: Angemeldete Facebook Nutzer nehmen durch einen „Like“ bzw. Gefällt mit“ zum Gewinnspielpost auf der Facebook Seite https://www.facebook.com/braumischung/, oder ein Kommentar dort am Gewinnspiel teil, und akzeptieren damit diese Teilnahmebedingungen. Es gelten nur Teilnahmen im Post auf der Facebook Seite selbst, und nicht in geteilten Beiträgen!
Beginn: 01.11.16 / Ende des Gewinnspiels: 04.11.16 18 Uhr
Gewinn: 3 x Eine Braumischung 10 oder 20 Liter nach Wahl. (Pro Gewinner eine Braumischung)
Gewinnermittlung: Datum der Preisauslosung ist der 07.11.16. Entschieden wird per Losentscheid durch den Veranstalter. Anschließend wird der Gewinner kontaktiert und hat 48 Stunden Zeit auf die Gewinnbenachrichtigung zu reagieren. Zur Benachrichtigung wird der Veranstalter den Gewinner per Facebook Nachricht kontaktieren.
Gewinnausschüttung: Es entstehen keine Kosten für den Gewinner. Der Gewinn wird versendet. Der Versand ist kostenlos.
Haftungsausschluss: Der Veranstalter haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an der Aktion oder der Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches vom Veranstalter zu vertreten ist.
Datenschutz: Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese vom Veranstalter ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt.
Weitere Hinweise: Das Brauvorhaben muss natürlich beim zuständigen Hauptzollamt angezeigt werden!
(Mit den auf dieser Seite enthaltenen Begrifflichkeiten sind immer sowohl weibliche als auch männliche Personen gemeint.)